- Mietshausverwaltung:
Bei der Verwaltung von Mietzinshäusern liegt unsere Priorität auf der
Wirtschaftlichkeit, dem Werterhalt sowie der Wertsteigerung Ihrer Immobilie.
Der Dialog mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Daher halten wir Sie als
Eigentümer stets gut informiert. Wir handeln im Rahmen des Vereinbarten
selbständig und beraten uns mit Ihnen nach individuellen Absprachen im
gewünschten Maße bei wichtigen Entscheidungen. So wie Sie sich eine gute
individuelle Hausverwaltung vorstellen.
Ein permanentes Kostenmanagement, bei möglichst gleichbleibender oder
besserer Qualität, hat die Begrenzung der Betriebs- und
Instandhaltungskosten zum Ziel und fördert damit die Vermietbarkeit Ihrer
einzelnen Wohnungen sowie die Erhaltung und Erhöhung der Objektrendite.
Eine freundliche kompetente und verbindliche Betreuung Ihrer Mieter mit
einer sehr guten Erreichbarkeit sowie kurzen Reaktionszeiten bei eventuellen
Problemen sorgen für zufriedene Mieter und eine geringe Fluktuations- und
Leerstandsrate.
Wir würden
uns freuen, dies bei Ihrer Immobilie unter Beweis stellen zu dürfen!
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- WEG-Verwaltung:
Bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen steht für uns der
Ausgleich zwischen den teilweise sehr unterschiedlichen Einzelinteressen
der Eigentümer im Vordergrund. Diesbezüglich hat die WEG-Verwaltung eine sehr wichtige Aufgabe bei der
Wahrung des Gemeinschaftsfriedens, welcher wir mit Einfühlungsvermögen
nachkommen, vermittelnd tätig werden und uns nach Möglichkeit neutral
verhalten.
Ein wesentliches gemeinschaftliches Ziel einer Eigentümergemeinschaft
sehen wir in der Wertsicherung und Wertsteigerung der Gemeinschaft und
damit auch jeden einzelnen Sonder- und Teileigentums.
Wir sind stets um Transparenz der erbrachten Leistungen sowie an einer
engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat bemüht.
Regelmäßige Objektbegehungen und Beiratsversammlungen werden nach
Absprache durchgeführt. Die Beseitigung festgestellter Baumängel wird
von uns schnell und kostengünstig durch fachlich geeignete Firmen
veranlasst.
Eine sorgfältige Buchhaltung, ein hervorragendes Abrechnungswesen und
die Führung eines Vermögensstatus ist für uns selbstverständlich. All dies leisten wir unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen:
- WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
- Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung
- Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
Wir würden uns freuen,
dies bei Ihrer Immobilie unter Beweis stellen zu dürfen!
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Verwaltung von Sondereigentum:
Die
Verwaltung von Sondereigentum kommt der Mietshausverwaltung nahe, mit
dem kleinen Unterschied, dass es sich meist um die Verwaltung einer
einzelnen Wohnung (Sonder- oder Teileigentum) oder manchmal auch
mehrerer Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft
handelt.
Wir bieten die Verwaltung Ihres Sondereigentums auch unabhängig von der
Beauftragung mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an.
Dies beinhaltet je nach vertraglicher Gestaltung die Erledigung aller
Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung von
Sondereigentum nebst dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehört.
Wir würden
uns freuen, dies bei Ihrer Immobilie unter Beweis stellen zu dürfen!
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Online-Streitbeilegungs-Plattform:
Verbraucher können per OS-Plattform (Online-Streitbeilegungs-Plattform) der EU kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Beschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag, sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union unter folgendem Link erhalten:
Verbraucherschlichtungsstellen der Europäischen Union
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